Ausrufung der zweiten Stufe des Notfallplans Gas gefährdet langfristige Lieferkontrakte
Berlin, 23. Juni 2022. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat heute die Stufe 2, die sogenannte „Alarmstufe“, des nationalen Notfallplans Gas ausgerufen. Die deutschen Hersteller von Backzutaten, wie auch alle anderen energieintensiven Industriezweige in Deutschland, sehen sich angesichts dieser Situation zunehmend jeglicher Planungssicherheit für den Energiebezug beraubt.
Fast 80 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben hier an, dass sich die Beschaffung von Rohstoffen in den vergangenen Monaten verschlechtert habe. Bei der Umfrage im Mai waren es noch rund 30 Prozent gewesen, die (zeitweise) Schwierigkeiten bei der Rohstoffbeschaffung seit Beginn der PaVor Kurzem hat den Bundestag eine Änderung des Energiesicherstellungsgesetzes (ENSIG) passiert. In diesem Zuge ist geregelt worden, dass ab Ausrufung der Alarmstufe Preisvereinbarungen mit Kunden seitens der Gaslieferanten für unwirksam erklärt werden können, sobald die Bundesnetzagentur zusätzlich die nachhaltige Störung der Gasversorgung der Bundesrepublik feststellt. Ab dem Moment ist damit zu rechnen, dass Preise für Erdgas aufgerufen werden, die dem tagesaktuellen Spotmarktpreis für Gas nahekommen. Dieser beträgt ein Vielfaches der bisher zu entrichtenden Preise.
„Die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der
Wilko Quante, Vorsitzender des Backzutatenverbandes: „Sollte es zur Inkraftsetzung des § 24 ENSIG kommen, ist mit einer ganz erheblichen Mehrbelastung der Backzutatenhersteller, aber auch der backenden Betriebe, zu rechnen. Die ganze Backbranche ist energieintensiv. Einsparpotenziale sind weitgehend ausgeschöpft. Das Umstellen auf andere Brennstoffe wie etwa Heizöl, selbst wenn es im Einzelfall technisch umsetzbar ist, verspricht zudem keine Entlastung in preislicher Hinsicht.“
In der Alarmstufe des Notfallplans Gas liegt das Heft des Handelns weiterhin bei den Energieversorgungsunternehmen. Sollte es zur Zündung der dritten Stufe kommen, kommt es zur hoheitlichen Zuteilung der Gasbezugsmengen durch die Bundesnetzagentur. Die Ausrufung dieser Stufe stünde nach derzeitiger Einschätzung des Backzutatenverbands spätestens dann im Raum, wenn sich (abhängig vom Wetter) gegen Ende des kommenden Winters ein Leerlaufen der Gasspeicheranlagen abzeichnen sollte.